Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 12 Ausschluss von Leistungen
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 123
Nach Gewicht
- BSG, 02.11.2010 – B 1 KR 9/10 RLeistung zur Teilhabe - Anschlussheilbehandlung - Kostenerstattung für die stationäre Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach Vollendung des 58. Lebensjahrs - Rentenversicherungsträger - Krankenkasse - ZuständigkeitZitiert von 4
- SG Fulda, 30.03.2011 – S 3 R 85/11 ERZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2018 – L 1 KR 308/16
- LSG NRW, 20.10.2011 – L 16 AL 212/11
- BSG, 22.06.2010 – B 1 KR 32/09 RLeistung zur medizinischen Rehabilitation - Anschlussheilbehandlung - Erstattungsanspruch eines Rehabilitationsträgers - kein Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe während der Passivphase eines Altersteilzeit-BlockmodellsZitiert von 3
- BSG, 22.06.2010 – B 1 KR 33/09 RLeistung zur medizinischen Rehabilitation - Erstattungsanspruch eines Rehabilitationsträgers - kein Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe während der Passivphase eines Altersteilzeit-BlockmodellsZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BSG, 28.01.2026 – B 1 KR 20/24 RKrankenversicherung - Ruhen der Leistungsansprüche - Freiheitsentzug - Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer stationären Suchtrehabilitationsbehandlung
- BSG, 27.11.2025 – B 5 R 11/24 R(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Kfz-Hilfe - Absetzung des Verkehrswertes eines darlehensfinanzierten, sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs von dem Höchstbetrag nach § 5 Abs 1 KfzHV)
- LSG Schleswig, 21.08.2025 – L 1 R 3/20
123 Entscheidungen zu § 12 SGB VI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/12#abs-1 (1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/12#abs-2 (2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.